Allgemeine Geschäftsbedingungen von AlfaPerformance by Trovato

Willkommen bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von AlfaPerformance by Trovato. Diese AGB regeln die Rahmenbedingungen für unsere Dienstleistungen im Bereich Fahrzeugsoftware, Chiptuning, Codierungen und weitere fahrzeugbezogene Arbeiten.

1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen und Aufträge zwischen AlfaPerformance by Trovato, Wiligraben 60 5603 Staufen, Schweiz, nachfolgend „AlfaPerformance“ genannt, und ihren Kundinnen und Kunden.

Die auf der Website dargestellten Dienstleistungen, technischen Möglichkeiten, Preise und Leistungswerte dienen grundsätzlich der Information und stellen kein verbindliches Angebot dar.

Anfragen über die Website, den Konfigurator, per E-Mail, Telefon, WhatsApp oder über andere Kommunikationswege stellen noch keinen Vertragsabschluss dar.

Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde eine individuelle Offerte oder einen Auftrag bestätigt oder AlfaPerformance nach vorheriger Vereinbarung mit der Ausführung der Arbeiten beginnt.

Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich zwischen AlfaPerformance und dem Kunden vereinbart wurden.

2. Leistungen und Leistungsangaben

AlfaPerformance bietet insbesondere Dienstleistungen in folgenden Bereichen an:

  • Chiptuning und Softwareoptimierung
  • Leistungs- und Drehmomentoptimierung
  • Fahrzeugcodierungen
  • Programmierungen und Freischaltungen
  • Nachrüstungen
  • Diagnosearbeiten
  • Anpassungen von Fahrzeugsteuergeräten
  • weitere individuell vereinbarte Arbeiten an Fahrzeugen und Fahrzeugelektronik

Die genauen Leistungen werden jeweils individuell mit dem Kunden vereinbart.

Auf der Website, im Konfigurator, in Angeboten oder in sonstigen Unterlagen genannte Leistungs-, Drehmoment- oder Verbrauchswerte sind grundsätzlich Richt- und Erfahrungswerte.

Die tatsächlich erreichbaren Werte können insbesondere vom technischen Zustand des Fahrzeugs, der Motor- und Getriebevariante, dem Kilometerstand, dem vorhandenen Softwarestand, der Kraftstoffqualität, Fertigungstoleranzen sowie bereits vorgenommenen Modifikationen abhängen.

Eine bestimmte Leistungssteigerung, Verbrauchsreduzierung oder ein bestimmter Messwert wird nur garantiert, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

3. Fahrzeugzustand und Angaben des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Durchführung der Arbeiten relevanten Fahrzeugdaten vollständig und korrekt anzugeben.

Hierzu gehören insbesondere bekannte Defekte, Fehlermeldungen, vorhandene Softwareoptimierungen sowie Veränderungen an Motor, Getriebe, Abgasanlage, Steuergeräten oder anderen Fahrzeugkomponenten.

Der Kunde bestätigt, dass sich das Fahrzeug nach seinem Kenntnisstand in einem technisch ordnungsgemässen Zustand befindet, sofern AlfaPerformance nicht ausdrücklich über bestehende Mängel informiert wurde.

AlfaPerformance kann die Durchführung einer Arbeit ablehnen oder abbrechen, wenn der technische Zustand des Fahrzeugs eine fachgerechte oder sichere Ausführung nicht zulässt.

Für Probleme oder Schäden, die auf falsche, unvollständige oder verschwiegene Angaben des Kunden zurückzuführen sind, haftet AlfaPerformance im gesetzlich zulässigen Umfang nicht.

4. Chiptuning und technische Belastung

Bei Chiptuning und Softwareoptimierungen werden Parameter der Fahrzeugsteuerung angepasst.

Eine Leistungssteigerung kann zu einer erhöhten mechanischen und thermischen Belastung einzelner Fahrzeugkomponenten führen.

Dies betrifft insbesondere Motor, Turbolader, Kupplung, Getriebe, Antriebsstrang, Kühlsystem, Einspritzsystem, Abgasanlage sowie weitere mechanische und elektronische Bauteile.

Bereits vorhandene oder bislang nicht erkennbare Schwachstellen und Verschleisserscheinungen können durch eine Leistungssteigerung sichtbar werden oder sich verstärken.

Der Kunde ist für eine dem Fahrzeugzustand angemessene Nutzung, regelmässige Wartung sowie die Verwendung geeigneter Kraftstoffe und Betriebsstoffe verantwortlich.

5. Herstellergarantie, Leasing und Garantieversicherungen

Dem Kunden ist bekannt, dass Änderungen an Fahrzeugsoftware oder Fahrzeugtechnik Auswirkungen auf Herstellergarantie, Werksgarantie, Kulanzleistungen, Leasingbedingungen, Garantieversicherungen oder Serviceverträge haben können.

Die Entscheidung über den Fortbestand solcher Leistungen liegt beim jeweiligen Fahrzeughersteller, Importeur, Händler, Leasinggeber oder Garantieanbieter.

AlfaPerformance übernimmt keine Garantie dafür, dass vorgenommene Änderungen von Herstellern oder anderen Dritten akzeptiert werden.

Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, entsprechende Garantie-, Leasing- oder Versicherungsbedingungen vor Durchführung der Arbeiten zu prüfen.

6. Strassenzulassung und gesetzliche Vorschriften

Nicht jede technisch mögliche Änderung an einem Fahrzeug ist automatisch für den öffentlichen Strassenverkehr zugelassen.

Bestimmte Änderungen können eine technische Prüfung, Genehmigung, Eintragung oder Vorführung beim zuständigen Strassenverkehrsamt erforderlich machen.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, die für sein Fahrzeug geltenden gesetzlichen Vorschriften einzuhalten und erforderliche Genehmigungen einzuholen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

AlfaPerformance ist berechtigt, Arbeiten abzulehnen, wenn diese nach Einschätzung von AlfaPerformance rechtswidrig, sicherheitskritisch oder mit den geltenden Vorschriften nicht vereinbar sind.

AlfaPerformance führt keine Arbeiten mit dem Zweck durch, gesetzlich vorgeschriebene Abgas-, Emissions- oder Sicherheitssysteme für die Nutzung im öffentlichen Strassenverkehr rechtswidrig ausser Funktion zu setzen.

7. Software, Herstellerupdates und Fremdeingriffe

Im Rahmen von Softwarearbeiten können Fahrzeug- und Steuergerätedaten ausgelesen, bearbeitet und, soweit technisch möglich, gesichert werden.

Eine vollständige Wiederherstellung des ursprünglichen Fahrzeugzustands kann nicht in jedem Fall garantiert werden, insbesondere wenn bereits zuvor Veränderungen vorgenommen wurden oder Originalsoftware nicht verfügbar ist.

Herstellerupdates oder Arbeiten anderer Werkstätten beziehungsweise Drittanbieter können durch AlfaPerformance vorgenommene Softwareänderungen überschreiben oder verändern.

Eine erneute Programmierung oder Anpassung nach einem Herstellerupdate oder Fremdeingriff ist nicht automatisch Bestandteil der ursprünglichen Leistung und kann kostenpflichtig sein.

8. Probefahrten

Der Kunde ermächtigt AlfaPerformance, das überlassene Fahrzeug zu bewegen und Probefahrten durchzuführen, soweit dies für Diagnose, Durchführung der Arbeiten, Messungen oder Funktionskontrollen erforderlich ist.

Probefahrten werden nur im für die Durchführung und Kontrolle der Arbeiten erforderlichen Umfang vorgenommen.

9. Preise, Zahlung und Termine

Es gelten die individuell vereinbarten Preise beziehungsweise die Preise der jeweiligen Offerte.

Soweit nichts anderes angegeben ist, verstehen sich sämtliche Preise in Schweizer Franken (CHF).

Zusätzliche Arbeiten, die nicht Bestandteil des ursprünglichen Auftrags sind, werden grundsätzlich erst nach Rücksprache mit dem Kunden ausgeführt.

Rechnungen sind nach Abschluss der Arbeiten beziehungsweise gemäss der vereinbarten Zahlungsfrist fällig.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Kann ein Kunde einen Termin nicht wahrnehmen, ist AlfaPerformance möglichst frühzeitig zu informieren.

Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen behält sich AlfaPerformance vor, tatsächlich entstandene Kosten oder einen angemessenen Aufwand in Rechnung zu stellen, sofern der Kunde hierüber bei der Terminvereinbarung informiert wurde.

10. Mängel und Nachbesserung

AlfaPerformance führt die vereinbarten Arbeiten mit angemessener fachlicher Sorgfalt aus.

Der Kunde hat erkennbare Mängel oder Probleme möglichst zeitnah mitzuteilen.

Bei einem berechtigten Mangel erhält AlfaPerformance zunächst die Möglichkeit, den beanstandeten Zustand zu prüfen und, soweit möglich und zumutbar, nachzubessern.

Eigenmächtige Veränderungen oder Reparaturen durch den Kunden oder Dritte können Ansprüche einschränken, soweit dadurch die Beurteilung oder Behebung des ursprünglichen Mangels erschwert oder unmöglich gemacht wird.

Zwingende gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten.

11. Haftung

AlfaPerformance haftet im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.

Soweit gesetzlich zulässig, haftet AlfaPerformance nicht für Schäden, die insbesondere auf folgende Umstände zurückzuführen sind:

  • bereits bestehende technische Mängel
  • normalen oder erhöhten Verschleiss
  • falsche oder unvollständige Angaben des Kunden
  • nicht offengelegte Fahrzeugmodifikationen
  • unsachgemässe oder übermässige Nutzung
  • mangelhafte Wartung
  • ungeeignete Kraftstoffe oder Betriebsstoffe
  • Herstellerupdates
  • Veränderungen durch Dritte
  • spätere Änderungen an Software oder Hardware
  • Rennstrecken- oder Motorsportnutzung
  • Missachtung gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Auflagen

Soweit gesetzlich zulässig, wird die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, Nutzungsausfall und entgangenen Gewinn ausgeschlossen.

Die Haftung für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung bleibt unberührt.

12. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden gemäss den geltenden schweizerischen Datenschutzbestimmungen und der auf der Website veröffentlichten Datenschutzerklärung verarbeitet.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht.

Soweit gesetzlich zulässig, befindet sich der Gerichtsstand am Sitz von AlfaPerformance by Trovato.

Zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten.

14. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Für einen Auftrag gilt grundsätzlich diejenige Fassung dieser AGB, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses beziehungsweise der Auftragserteilung gültig war.

Stand: 08.2026